Mitberatungsrechte

Wo haben wir Mitberatungsrechte?

z.B.:

  • Außerordentliche Kündigung
  • Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs
  • Aufstellung und Änderung des Stellenplan-Entwurfs sowie der Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfs

Vorsitzender der Mitarbeitervertretung

Sprechzeit:
montags von 14.30 bis 16.30 Uhr